Sofortmaßnahmen
Sofortmaßnahmen nach Schäden an Gebäuden, Maschinen, Vorräten, Einrichtungen und elektronischen und elektrischen Anlagen.
Dies betrifft:
- Allgemeine Verhaltensregeln
- Sofortmaßnahmen nach Brandschäden
- Sofortmaßnahmen nach Wasserschäden
- Sofortmaßnahmen nach starkem Staubbefall oder Löschpulvereinwirkung.
Unser Merkblatt finden Sie hier:
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